Ordnung für GAMM-Nachwuchsgruppen

1. Einrichtung

Auf Antrag von mindestens 8 Masterstudierenden und Doktoranden einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung kann eine GAMM-Nachwuchsgruppe eingerichtet werden. Das Ziel einer GAMM-Nachwuchsgruppe ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit in angewandter Mathematik, Mechanik und weiteren Disziplinen, die in der GAMM vertreten sind, zwischen Masterstudierenden und Doktoranden zu fördern.
Vor der Antragstellung ist Kontakt zu dem/der GAMM-Repräsentant/en/in vor Ort aufzunehmen. Er/Sie unterstützt die Nachwuchsgruppe bei der Einrichtung und der Durchführung ihrer Aktivitäten (z.B. Unterstützung bei der Raumbuchung, der Organisation der Abwicklung der Finanzen, der Einladung von Gästen). Auf Wunsch der Nachwuchsgruppe kann der/die örtliche GAMM-Repräsentant/in diese Aufgabe an eine andere Person delegieren, solange diese Person GAMM-Mitglied ist. Im Fall eines fehlenden Repräsentanten ist direkt mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
Es ist ein formloser Antrag mit der Bitte um Einrichtung an die GAMM Geschäftsstelle zu richten. Der Antrag muss die Namen, Email-Adressen und Unterschriften der beantragenden Personen sowie deren Stellung (Master-Studierende/r, Doktorand/in, usw.) beinhalten und ist auf der Homepage der GAMM zu finden (Link: e-Mail). Ein erster Entwurf einer Satzung für die Nachwuchsgruppe (entsprechend der Vorlage) und eine Einverständniserklärung des/der örtlichen GAMM-Repräsentant/en/in sind beizufügen. Der/die örtliche GAMM-Repräsentant/in hat sich zu versichern, dass die betroffenen regulären Mitglieder in einem Diplom- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind oder dort promovieren. Der Vorstand der GAMM beschließt über die Einrichtungsanträge.
Es soll nur ein Student-Chapter an einem Standort geben. Falls sich mehrere Gruppen an verschiedenen Einrichtungen bilden könnten, sollen diese kooperieren und zusammengefasst werden.

2. Mitgliedschaft in der GAMM und in der Nachwuchsgruppe

Alle Masterstudierende, Doktoranden und Doktorandinnen, die Interesse haben an angewandter Mathematik, Mechanik sowie weiteren Disziplinen, die in der GAMM vertreten sind, können reguläre Mitglieder einer Nachwuchsgruppe werden. Alle Mitglieder der Nachwuchsgruppe müssen reguläre persönliche oder studentische Mitglieder der GAMM sein. Alle regulären Mitglieder der Nachwuchsgruppe können für maximal 3 Jahre kostenfrei studentische Mitglieder der GAMM werden. Dies kann durch den Vorstand der Nachwuchsgruppe formlos beantragt werden.
Mit dem Erreichen der Promotion, entfällt die Mitgliedschaft in der GAMM-Nachwuchsgruppe, es sei denn, die Satzung der Nachwuchsgruppe sieht anderes vor.

3. Finanzierung

Die Nachwuchsgruppen können auf Antrag eine maximale Unterstützung von 300 €/Jahr/Nachwuchsgruppe von der GAMM erhalten. Die Nachwuchsgruppen können weitere Mittel einnehmen, z.B. durch obligatorische oder fakultative Anmeldegebühren für Treffen oder Aktivitäten. Sie können auf andere, legale Weise Gelder sammeln, sofern dies nicht im Widerspruch zur Satzung der GAMM steht. Bei der Verwaltung finanzieller Mittel ist die Satzung für die GAMM-Nachwuchsgruppen zu berücksichtigen, insbesondere ist ein/e Kassenwart/in zu bestimmt, welche/r für die korrekte Nutzung der Mittel verantwortlich ist.

4. Qualitätssicherung

Die Nachwuchsgruppen werden mit einer dreijährigen Befristung und Qualitätssicherung eingerichtet. Jede Nachwuchsgruppe ist verpflichtet, einen kurzen jährlichen Bericht über die Aktivitäten der Gruppe an den/die lokalen Betreuer/in und die GAMM-Geschäftsstelle zu schicken. Dieser Bericht muss derart gestaltet sein, dass er zur Veröffentlichung im GAMM-Rundbrief verwendet werden kann. Alle 3 Jahre erfolgt eine Überprüfung. Die Nachwuchsgruppe legt über den/die lokale GAMM-Repräsentant/en/in dem GAMM-Vorstand einen Evaluationsbericht vor. Der Vorstand beschließt über die Weiterführung oder Auflösung der Nachwuchsgruppen. Wird kein Evaluationsbericht vorgelegt, wird die Nachwuchsgruppe aufgelöst.

5. Urkunden zur Anerkennung des Engagements für die Nachwuchsgruppe

Auf Vorschlag des/der örtlichen Betreuer/s/in erhalten Mitglieder der Nachwuchsgruppen eine von dem/der GAMM-Präsident/en/in unterzeichnete Urkunde zur Anerkennung ihres Engagement für die GAMM-Nachwuchsgruppe. Pro Nachwuchsgruppe und Jahr kann nur eine Person ausgezeichnet werden. Der Vorschlag ist an die GAMM-Geschäftsstelle zu richten.

6. Bisherige SIAM-Student-Chapter / Anschluss an weitere Organisationen

Bisherige SIAM-Student-Chapter können auf Antrag als eine GAMM-Nachwuchsgruppe anerkannt werden, wenn die Mitglieder die oben formulierten Regeln zur Mitgliedschaft in einer GAMM-Nachwuchsgruppe erfüllen. Ein entsprechender Antrag ist an die GAMM-Geschäftsstelle zu richten.
Eine GAMM-Nachwuchsgruppe kann sich einer anderen Organisation (z.B. SIAM) anschließen, wenn dies von der GAMM genehmigt wird. Ein entsprechender Antrag ist an die GAMM-Geschäftsstelle zu richten.