Dr.-Klaus-Körper-Stiftung

Aufruf zur Einreichung von  Förderanträgen aus Mitteln der „Dr.-Klaus-Körper-Stiftung“

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Anträge auf Förderung aus Mitteln der „Dr.-Klaus-Körper-Stiftung“ zu stellen. Der GAMM-Vorstandsrat hat hierzu eine Kommission eingesetzt, die über die eingereichten Förderanträge entscheidet. Der Kommission gehören die Schatzmeisterin Frau Andrea Walther (Berlin) als Vorsitzende sowie Frau Leyendecker (Erlangen), Herr Hartmann (Clausthal) und Herr Seifried (Hamburg) an.

Gemäß Stiftungszweck können Förderanträge auf finanzielle Unterstützung für junge, noch nicht unbefristet beschäftigte Wissenschaftler bis zum Alter von 35 Jahren (die Altersgrenze verlängert sich um Zeiten des Wehr- und Zivildiensts sowie der Kindererziehung) ausschließlich für folgende Vorhaben gestellt werden:

  • Von GAMM-Fachausschüssen organisierte GAMM Seminare:
    bis zu einer maximalen Höhe von € 1500.
  • Von GAMM-Mitgliedern organisierte GAMM Winter- und Sommerschulen:
    bis zu einer maximalen Höhe von € 1500.
  • Von der Gruppe der GAMM-Junioren organisierte jährliche GAMM-Workshops:
    bis zu einer maximalen Höhe von € 1000.
  • Von GAMM-Chapters organisierte GAMM-Workshops und GAMM-Student-Workshops:
    bis zu einer maximalen Höhe von € 300 pro Chapter und Jahr.
  • Von GAMM-Mitgliedern organisierte GAMM Interdisciplinary Foren:
    bis zu einer maximalen Höhe von € 300.

Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung durch die „Dr.-Klaus-Körper-Stiftung“ sind schriftlich oder per Email an die Kommissionsvorsitzende

Frau Prof. Dr. Andrea Walther
Schatzmeisterin der GAMM e.V.
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Email: andrea.walther@math.hu-berlin.de

zu stellen. Die Förderanträge müssen den Grund der Förderung im Sinne des Stiftungszweckes eingehend darstellen und die Förderhöhe sowie die zu fördernden Projekte bzw. Personen benennen. Die Anträge sollten 2 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Lebenslauf und Schrifteinverzeichnis sind beizulegen.

Die Kommission trifft ihre Förderentscheidungen mindestens zweimal pro Jahr bis spätestens Ende März bzw. Ende September.  Hierbei werden alle Anträge, die fristgerecht (Termine: 31.1. bzw. 31.7.) beim Kommissionsvorsitzenden eingereicht wurden, in die Auswahl einbezogen.